Was ist die „Spendenabsetzbarkeit NEU“?

Eine Gesetzesänderung macht es Privatspendern seit 2017 einfacher, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und damit auch an den Verein Kinderhilfswerk steuerlich abzusetzen. Spenden, die seit 2017 an uns getätigt werden, übermitteln wir automatisch bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt – verschlüsselt natürlich.
Für Sie wird es einfacher! Sie müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in die Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.

Was wir dazu von Ihnen brauchen?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name muss vollständig und korrekt (keine Kürzel) genannt werden – genau so, wie er in Ihrem Meldezettel aufgeführt ist (inklusive aller Vor- und Nachnamen).