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Testamentsspende

Der Verein Kinderhilfswerk ist seit Jänner 2018 Mitglied von Vergissmeinnicht.at, der Initiative für das gute Testament. Ziel ist, transparent, sachlich und offen zum Thema Testamentsspende zu informieren.

Kontaktieren Sie uns!
Illustration. Mann schreibt auf riesigen Block.

Ihre Testamentsspende – Hinterlassen Sie Glück

Ein Vermächtnis oder eine Erbschaft zugunsten des Vereins Kinderhilfswerk ist ein großer Vertrauensbeweis. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst. Wenn Sie beabsichtigen, das Kinderhilfswerk in Ihrem Testament zu bedenken oder mit einer Schenkung zu unterstützen, bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch an, um Ihre Fragen zu beantworten, und Ihnen zu zeigen, wie viel Gutes Sie bewirken können.

Logo Vergissmeinnicht

Der Verein Kinderhilfswerk ist seit Jänner 2018 Mitglied von Vergissmeinnicht.at, der Initiative für das gute Testament. Ziel dieser ist es, transparent, sachlich und offen zum Thema Testamentsspende zu informieren.

Testamentsrechner

Mit dem Testamentsrechner finden Sie heraus, wer derzeit Ihre gesetzlichen Erben sind, wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat und über wieviel Vermögen Sie frei verfügen können. Der Testamentsrechner funktioniert natürlich unverbindlich und anonym!

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Mehr Informationen

Wichtig

  • Je klarer man den eigenen Nachlass regelt, desto gelassener kann man dem Alter entgegensehen.
  • Ein Testament sollte in jedem Fall gemacht werden, wenn zum Beispiel ein*e Lebenspartner*in, ein Stiefkind oder eine gemeinnützige Organisation bedacht werden soll.
  • Der Pflichtteil, den Ehepartner*innen und Kinder bekommen, bleibt vom Testament unbeeinflusst.
  • Grundsätzlich sollte man sich von Expert*innen wie einem Notar beraten lassen.

Informationsbroschüre

Folder TestamentsspendeAusführliche Informationen zu einer Testamentsspende an unseren Verein können Sie der Informationsbroschüre „Ihr letzter Wille lebt weiter!“ entnehmen. Lesen Sie diese direkt hier oder fordern Sie Ihr Gratisexemplar bei uns an. Wir senden es Ihnen unverbindlich per Post zu. Die Kontaktdaten finden Sie direkt unter diesem Beitrag. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Häufige Fragen zur Testamentsspende

Kann ich auch Teile meines Vermögens spenden?

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken wollen, können Sie

  • diese als Alleinerben oder als Miterben gemeinsam mit anderen Organisationen oder Ihnen nahestehenden Personen einsetzen.
  • eine oder mehrere Organisationen mit einem Vermächtnis, das heißt zum Beispiel mit einem Sparbuch, einer Immobilie oder Wertpapieren bedenken.
  • eine oder mehrere Organisationen als Ersatzerben einsetzen. Ein Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn die von Ihnen als Erbe eingesetzte Person nicht erben kann oder will (z. B. weil sie schon verstorben ist).

Sind Schenkungen für den guten Zweck ebenfalls möglich?

Ja, so können Sie schon zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens, z.B. Ihr Auto, Wertpapiere oder Ihr Haus verschenken.

  • Diese werden dann später NICHT mehr einem etwaigen Pflichtteil hinzugerechnet.
    Denn Schenkungen zu gemeinnützigen Zwecken (oder auch in Entsprechung einer sittlichen Pflicht oder aus Rücksicht des Anstandes) sind von dieser Anrechnungspflicht befreit.
  • Für Schenkungen ist ein Notariatsakt erforderlich.
  • Außerdem können Sie eine gemeinnützige Organisation als Begünstigte für Ihre Lebensversicherung eintragen. In diesem Fall kommt der Betrag direkt der gemeinnützigen Organisation zugute und wird nicht zu Ihrem Nachlass gerechnet.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Fachliche Beratung zum Thema Testament und Erbschaft bieten Notare und Rechtsanwälte an. Weiterführende Informationen und Adressen können Sie über folgende Kammern erhalten:

Österreichische Notariatskammer
Telefon: +43 1 4024509-0
www.notar.at

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Telefon: +43 1 5351275-0
www.rechtsanwaelte.at

Kontakt

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Anna Reif
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