Was ist die rechtliche Basis für Fördererwerbung?

Die 197. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) gestattet den Aufenthalt – und damit auch die Arbeit – im öffentlichen Raum, vorausgesetzt der vorgeschriebene Mindestabstand wird eingehalten. In geschlossenen Räumen ist außerdem ein Mund-und-Nasenschutz zu tragen. Die Qualitätsinitiative Fördererwerbung hat sich verpflichtet, besonders strenge Qualitätsstandards für die kontaktlose Werbung einzuhalten.