Hier geben wir Antwort auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mithelfen, Spenden und steuerliche Absetzbarkeit. Lesen Sie auch die FAQ’s zum Verein und zu unseren Leistungen. Sollten Sie eine Frage haben, die nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns.
Fragen zu Spenden allgemein
Mithelfen
Sie können das Kinderhilfswerk in Form von klassischen Geldspenden, Materialspenden, Dienstleistungen, ehrenamtlichem Einsatz oder bei Benefizveranstaltungen unterstützen. Sponsoringvereinbarungen oder die Ausarbeitung gemeinsamer CSR-Projekte sind weitere Beispiele dafür, wie Sie Ihr Engagement für Kinder sichtbar werden lassen können. Melden Sie sich bei unserer Verwaltungsstelle.
Ja, denn wir sind Träger des österreichischen Spendengütesiegels. Regelmäßig lassen wir von einem unabhängigen Wirtschafttreuhänder prüfen, ob wir die Kriterien des Spendengütesiegels einhalten. Außerdem sind wir auf der Liste der spendenbegünstigten Organisationen, was zusätzlich eine Prüfung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers durch das Finanzamt nach sich zieht. Wir sind somit doppelt überprüft. Auf unserer Homepage können Sie sich selbst ein Bild über unseren Einsatz und die Verwendung der Spendenmittel machen, denn dort wird unser Jahresbericht transparent veröffentlicht.
Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist durch das Spendensammelgesetz eine kontinuierliche Geldmittelschaffung über Bargeldspenden gar nicht möglich. Zum anderen ist es wichtig, dass sich unsere Unterstützer vermehren und dadurch unser Auftrag und unsere Ansichten verbreitet werden. Gleichzeitig trägt eine größere Zahl an Fördermitgliedschaften dazu bei, dass wir auch bei politischen Entscheidungsträgern mehr Gewicht bekommen.
Sie können sich Ihren Beitrag herunterstufen lassen, so dass Sie uns weiterhin mit einem leistbaren Betrag unterstützen. Sie können aber auch ganz einfach und unkompliziert stornieren. Melden Sie sich bei unserer Mitgliederverwaltung, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Häufige Fragen zur Fördererwerbung in Zeiten von Corona
Fördererwerbung in Corona-Zeiten
Fördererwerbung am Infostand, im öffentlichen Raum und an der Haustür hat viele Vorteile, da sie zu den besten Methoden der Gewinnung von neuen Unterstützer*innen (Mitglieder, Pat*innen etc.) zählt. Einerseits wird die Organisation in der Öffentlichkeit wahrgenommen und andererseits bietet sie interessierten Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die Anliegen einer Organisation zu informieren. Der Erfolg gibt der Methode recht: So werden im Schnitt zehn Prozent der Menschen, mit denen ein Gespräch geführt wird, als Förderer*innen gewonnen. Die so erreichten Dauerspenden ermöglichen die Planung und Durchführung von langfristigen gemeinnützigen Projekten.
- Die Größe der Werbeteams wird so beschränkt, dass der behördliche Mindestabstand stets eingehalten werden kann.
- Außerdem sind das Tragen von FFP2-Masken sowie regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion aller Utensilien verpflichtend.
- Mitarbeiter*innen, die Symptome aufweisen, werden nicht zur Arbeit eingesetzt.
- Sollten sich im Laufe des Arbeitstages Symptome wie Husten entwickeln, wird der/die jeweilige Mitarbeiter*in sofort nach Hause geschickt. Lückenlose Dokumentation stellt sicher, dass im Falle einer tatsächlichen Erkrankung alle Kontakte der infizierten Person nachvollziehbar sind.
- Die Ansprache aller Passant*innen erfolgt mit besonderer Rücksicht: Es wird ein erhöhter Mindestabstand eingehalten und direkter Körperkontakt ist zu unterlassen.
- Offenkundig gefährdete Zielgruppen werden möglichst nicht angesprochen.
- Alle verwendeten Arbeitsgegenstände werden regelmäßig desinfiziert.
- Spender*innen, die vor Ort unterschreiben, wird vor und nach dem Unterschreiben Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
- Gespräche finden grundsätzlich nicht in geschlossenen Wohnräumlichkeiten statt. Die Mitarbeiter*innen betreten die privaten Räumlichkeiten nicht.
Fragen zur Spendenabsetzbarkeit (ab 2016)
Spendenabsetzbarkeit
Für Sie wird es einfacher! Sie müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in die Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.
Was wir dazu von Ihnen brauchen?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name muss vollständig und korrekt (keine Kürzel) genannt werden – genau so, wie er in Ihrem Meldezettel aufgeführt ist (inklusive aller Vor- und Nachnamen).
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Obere Dorfstraße 20
4050 Traun
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
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Folder zur Spendenabsetzbarkeit NEU (2016)
PDF (1 MB), Veröffentlicht: 2016