Seit 2009 zählt das Kinderhilfswerk zu den spendenbegünstigten Organisationen. Spenden, die Sie an den Verein Kinderhilfswerk tätigen, sind deshalb seit 2009 steuerlich absetzbar (Registrierungsnummer/Finanzamt: SO 1341).
Seit 1.1.2017 gelten neue Regelungen. Nicht mehr Sie, sondern wir kümmern uns um die Weiterleitung Ihrer Daten an das Finanzamt. Sie müssen uns lediglich Ihren Vor- und Nachnamen (exakt so geschrieben wie im Melderegister), sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dann wird Ihre Spende automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt. Schreiben Sie uns formlos an , kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 7229 62082 oder per Fax: 07229/62082-4.
Sie sind bereits in Pension und wollen wissen, ob die Spendenabsetzbarkeit NEU auch für Sie gilt? Sie haben Fragen zu weiteren Details? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Fragen zur Spendenabsetzbarkeit (ab 2016)
Spendenabsetzbarkeit
Was ist die „Spendenabsetzbarkeit NEU“?
Eine Gesetzesänderung macht es Privatspendern seit 2017 einfacher, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und damit auch an den Verein Kinderhilfswerk steuerlich abzusetzen. Spenden, die seit 2017 an uns getätigt werden, übermitteln wir automatisch bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt – verschlüsselt natürlich. Für Sie wird es einfacher! Sie müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in die Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.
Was wir dazu von Ihnen brauchen?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name muss vollständig und korrekt (keine Kürzel) genannt werden – genau so, wie er in Ihrem Meldezettel aufgeführt ist (inklusive aller Vor- und Nachnamen).
Sind Fördermitgliedschaften steuerlich absetzbar?
Ja, sowohl Spenden als auch Fördermitgliedschaften an das Kinderhilfswerk können steuerlich abgesetzt werden. Ganz egal, ob Sie die Unterstützung per Zahlschein, als Barspende, Abbuchung oder SMS geleistet haben.
Ich möchte die Spende als Betriebsausgabe geltend machen. Gilt die Spendenabsetzbarkeit NEU hier auch?
Nein. Spenden, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sind weiterhin durch den Steuerpflichtigen selbst einzureichen Wir senden Firmen deshalb weiterhin unsere Spendenbestätigung zu. Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Wenn Sie spenden und diese Spenden von der Steuer absetzen möchten, gilt dasselbe, wie für Mitglieder. Wir brauchen Ihren Namen (Vor- und Nachnamen exakt so geschrieben, wie er am Meldezettel angegeben ist) und Ihr Geburtsdatum. Geben Sie uns direkt bei der Bargeld-Spende Ihre Daten bekannt.
Ich bin im Ruhestand. Gilt die Spendenabsetzbarkeit trotzdem?
Ja. Ihre Pension gilt als Einkommen. Aus diesem Grund betrifft die Spendenabsetzbarkeit NEU auch Sie.
Muss ich bei jeder Spende bekannt geben, ob ich sie absetzen möchte?
Nein. Wenn Sie uns einmal Ihre Zustimmung für die automatische Übermittlung gegeben haben, gilt diese bis auf Widerruf.
Welche Daten werden für die Absetzbarkeit benötigt?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Wenden Sie sich dafür an einen Mitarbeiter des Kinderhilfswerks.
Name, Geburtsdatum und Spendenhöhe werden von uns in verschlüsselter Form an das Finanzamt übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Muss ich meine Daten bekannt geben?
Kein Spender muss Namen und Geburtsdatum bekannt geben. Wer das nicht tut, kann allerdings seine Spenden auch nicht steuerlich geltend machen. Ein händischer Eintrag der Spenden ist in Zukunft nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns aber auch in diesem Fall, damit wir dies vermerken können. Sie helfen uns so, Kosten zu sparen.
Ich spende schon seit langem an den Verein Kinderhilfswerk, weil ich von der geleisteten Arbeit überzeugt bin. Wie erfahre ich, ob Sie meine korrekten Daten haben?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihre aktuellen Daten haben oder Auskunft darüber möchten, welche Daten wir gespeichert haben: Melden Sie sich einfach bei uns – egal ob telefonisch oder per Mail. Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag (8:00 – 16:00 Uhr) und Freitag (8:00 – 12:00 Uhr).
Muss ich dem Kinderhilfswerk auch meinen zweiten Vornamen bekannt geben, wenn ich die Spende von der Steuer absetzen möchte?
Wenn der zweite Name im Melderegister aufscheint ist es notwendig, dass Sie uns diesen bekannt geben. Nur so kann das Finanzamt Ihre Daten richtig zuordnen.
Meine Daten haben sich geändert. Wo kann ich die Änderung bekanntgeben?
Telefonisch, per Mail, per Fax oder postalisch – wie es für Sie am praktikabelsten ist. Und zwar in unserer Verwaltungsstelle
Obere Dorfstraße 20
4050 Traun
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