Kinder haben Rechte

Zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt bietet das Kinderhilfswerk, im Rahmen von Schulworkshops, Kinderschutzschulungen an. In diesen Schulungen wird gezeigt, wie Gewalt und Missbrauch zu erkennen und welche Präventionsmaßnahmen möglich sind. Im Zuge dessen spielen die Rechte des Kindes eine große Rolle.

Kinderrechte

Ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes existiert seit 1990 und nennt sich UN-Kinderrechtskonvention, kurz KRK. In dieser Kinderrechtskonvention sind weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern formuliert, die über alle kulturellen, sozialen, ethnischen oder religiösen Unterschiede gültig sind. Sie sichert jedem Kind persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Rechte zu. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit Ausnahme von dem Südsudan und den USA erkennen diese Konvention an. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet die festgelegten Kinderrechte innerstaatlich durch entsprechende Gesetze und behördliche Maßnahmen zu verwirklichen. Die KRK in Österreich ist im Jahr 1992 formal in Kraft getreten.

Die Konvention enthält 54 Artikel und ihr liegen vier Leitprinzipien zugrunde. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung (Art. 2), die Vorrangigkeit des Kindeswohls (Art. 3), die Sicherung von Entwicklungschancen (Art. 5 und 6) und die Berücksichtigung des Kindeswillens (Art. 12). Der Originaltext ist nicht kindgerecht formuliert und somit nicht ganz einfach zu verstehen. Das Netzwerk Kinderrechte und die Akzente Salzburg haben deshalb die wichtigsten Punkte dieses Dokuments in verständlicher Form zusammengefasst. Im Rahmen der Präventionsschullungen des Kinderhilfswerks werden besonders folgende Artikel ausführlich mit Kindern, Eltern und Pädagogen besprochen:

Kinder müssen geschützt werden

Es kommt vor, dass Kinder von ihren Eltern oder anderen Personen vernachlässigt, gequält, misshandelt oder sexuell missbraucht werden. Diese Kinder brauchen besonderen Schutz und Unterstützung. Beratungsstellen helfen weiter: den Familien und den Kindern. (Artikel 19)

Kinder haben das Recht, ihre eigene Meinung zu sagen

Die Gedanken der Kinder sind frei und diese dürfen sie auch äußern. Natürlich gibt es viele Dinge, über die haben Erwachsene eine ganz andere Meinung als Kinder. Auch dann sollen die Erwachsenen zuhören, wenn die Kinder sagen, was sie meinen. (Artikel 12)

Auch Kinder haben ein Recht auf Privatleben

Niemand darf heimlich in den Sachen des Kindes stöbern, seine Tagebücher oder Briefe lesen. Niemand darf einem Kind hinterrücks irgendwelche Schlechtigkeiten nachsagen. Auch Ruf und Ehre der Kinder werden von der Kinderrechtskonvention geschützt. (Artikel 16)

Spielen ist Kinderrecht

Die Städte und Gemeinden müssen dafür sorgen, dass genügend Spielplätze und Jugendtreffs gebaut werden. Kinder wollen Musik hören, Musik machen, Filme sehen, Filme machen, ins Theater gehen und vieles andere mehr. Die Städte und Gemeinden müssen dafür sorgen, dass sich Kinder und Jugendliche an einem vielfältigen und interessanten Kulturprogramm beteiligen können. (Artikel 31)

Alle Kinder sind gleich, es gibt keine gleicheren

Kinder türkischer oder bosnischer Eltern haben also dieselben Rechte wie Kinder österreichischer Eltern. Kein Kind darf benachteiligt werden, weil es eine andere Hautfarbe hat als andere Kinder, weil es ein Mädchen ist und nicht ein Junge. (Artikel 2)

Behinderte Kinder dürfen keine Außenseiter sein

Sie sollen aufwachsen können wie die meisten anderen Kinder auch. So kann ihnen geholfen werden, später einmal selbständig zu leben und einen Beruf auszuüben, der ihren Fähigkeiten entspricht. (Artikel 23)

Quellen:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Netzwerk Menschenrechte, Rechtslupe Informationsdienste UG
Netzwerk Kinderrechte und Akzente Salzburg

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