Seit 2009 zählt das Kinderhilfswerk zu den spendenbegünstigten Organisationen. Spenden, die Sie an den Verein Kinderhilfswerk tätigen, sind deshalb seit 2009 steuerlich absetzbar (Registrierungsnummer/Finanzamt: SO 1341).
Mit dem Jahreswechsel haben sich in Österreich die Abläufe zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden geändert. Bisher haben wir Ihnen jeweils im Februar des Folgejahres eine Spendenbestätigung zugeschickt, die Sie beim Finanzamt einreichen mussten. Im Februar 2017 erhielten Sie eine solche Bestätigung für Ihre Spenden des Vorjahres zum letzten Mal. Denn für die Spenden ab 1.1.2017 gelten neue Regelungen. Nicht mehr Sie, sondern wir kümmern uns um die Weiterleitung Ihrer Daten an das Finanzamt. Sie müssen uns lediglich Ihren Vor- und Nachnamen (exakt so geschrieben wie im Melderegister), sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dann wird Ihre Spende automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt. Schreiben Sie uns formlos an , kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07229/62082 oder per Fax: 07229/62082-4.
Weil Sie Ihren Steuerausgleich fünf Jahre im Nachhinein machen können, haben wir für Sie folgend die wichtigsten Kriterien für die alte und die neue Regelung zusammengefasst:
Regelung für Spenden bis 31.12.2016
Sie kümmern sich selber um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre Steuererklärung. Die Spendenbestätigung mit der jeweiligen Jahresspenden-Summe erhielten Sie von uns immer im Februar des Folgejahres. Sollten Sie Ihre Spendenbestätigung nicht mehr auffinden, einfach noch mal unter oder telefonisch unter 07229/62082 anfordern.
Sie müssen die Spendenbestätigung zwar nicht beilegen, aber im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt kann diese oder allfällige andere Belege (z.B. Erlagschein, Kontoauszug) verlangt werden.
Bitte beachten Sie: Ihre Spenden bis inklusive dem Jahr 2016 fallen in diese Regelung und sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Neue Regelung für Spenden ab dem 1.1.2017
Nicht mehr Sie als Spender können Ihre Spenden steuerlich geltend machen, sondern wir leiten Ihre Daten automatisch, bis Ende Februar des Folgejahres, verschlüsselt an das Finanzamt weiter. Ihre Spenden werden dann automatisch in Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt. Voraussetzung für die neue Regelung ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen (exakt so geschrieben wie im Melderegister) sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Schreiben Sie uns formlos an oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07229/62082.
Einen kurzen Überblick erhalten Sie auch in unserem Folder zur Spendenabsetzbarkeit NEU.
Alle weiteren Informationen gibt es bei Ihrem Finanzamt und online unter: www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html
Häufig gestellte Fragen zur Spendenabsetzbarkeit – NEU
Spendenabsetzbarkeit
Obere Dorfstraße 20
4050 Traun
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
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Für Sie wird es einfacher! Sie müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in die Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.
Was wir dazu von Ihnen brauchen?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name muss vollständig und korrekt (keine Kürzel) genannt werden – genau so, wie er in Ihrem Meldezettel aufgeführt ist (inklusive aller Vor- und Nachnamen).